AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Out-of-Home Media Werbung
Elektronische Werbung und Plakatwerbung.

1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die Verner & Friends GmbH (im Folgenden Verner & Friends genannt), Hofjägerallee 10 , 13465 Berlin und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin (im Folgenden gemeinsam Kunde genannt), der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in der Leistungsbeschreibung getroffenen Regelungen. Diese regeln die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Werbeanlagen der Verner & Friends im Außenbereich (im Folgenden Out-of-Home Media-Anlagen genannt).
2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Telekom.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

3 Verträge und Angebote
3.1 Der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Out-of-Home Media-Anlagen (nachfolgend Werbevertrag genannt) kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) und eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Verner & Friends(Annahme) zustande. Angebote der Verner & Friends sind freibleibend. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Verner & Friends behält sich vor, die Annahme einer Buchungsanfrage ganz oder teilweise zu verweigern, wenn die Veröffentlichung der Werbung wegen ihres Inhalts, ihres Absenders oder ihrer technischen Form nicht zumutbar ist. Die Verner & Friends ist auch dann berechtigt, die Annahme einer Buchungsanfrage zu verweigern, wenn die Werbung den Vorgaben oder Interessen der Verner & Friends oder des Unternehmens/der Person, auf dessen Grund sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, hat die Verner & Friends in den vorgenannten Fällen ein Rücktrittsrecht.
3.3 Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben. Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, so wird die Buchungsanfrage nur bei namentlicher Benennung des Werbekunden angenommen.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Verner & Friends die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
b) Der Kunde hat die Werbemittel rechtzeitig in dem von der Verner & Friends vorgegebenen Format und innerhalb der vorgegebenen Frist und entsprechend den technischen Vorgaben auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an die von der Verner & Friends angegebene Adresse zu liefern. Eine genaue Beschreibung der vom Kunden für die jeweiligen Werbeträger zu beachtenden Formatvorgaben und der ggf. zu beachtenden technischen Anforderungen findet sich in der Leistungsbeschreibung bzw. in den Mediadaten.
c) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel weder gegen behördliche Anordnungen, allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen und stellt die Verner & Friends insoweit von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, frei.

5 Durchführung des Werbevertrages
5.1 Die vertragsgemäße Durchführung des Werbevertrages umfasst:
a) bei elektronischer Werbung die Schaltung des gelieferten Werbebeitrages
b) bei Plakatwerbung die Plakatierung sowie die Pflege, Ausbesserung und ggf. Auswechslung beschädigter Werbeaushänge während der vereinbarten Aushangzeit.
5.2 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbekunden wird nicht zugesichert, d.h. die Verner & Friends sichert nicht zu, dass nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Werbekunden auf den vertragsgegenständlichen Werbeträgern veröffentlicht wird. Die Verner & Friends wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.
5.3 Verner & Friends ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung der Werbemittel um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische oder sonstige schwerwiegende Gründe eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird die Verner & Friends den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. Verner & Friends ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung bzw. vom vereinbarten Aushang der vom Kunden gelieferten Werbebeiträge abzusehen, sofern technische Gründe, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung/dem Aushang entgegenstehen. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen die Verner & Friends zu. Unterbleibt die Ausstrahlung aus einem von der Verner & Friends zu vertretenden Umstand, wird dem Kunden eine Ersatzschaltung/-plakatierung angeboten. Kann der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung/-plakatierung nicht mehr erreicht werden, stellt die Verner & Friends dem Kunden eine Gutschrift in Höhe der von diesem zu entrichtenden Vergütung zur Verfügung. Bei Einlösung der Gutschrift können etwaige Agenturprovisionen und Spezialmittlervergütungen nicht in Abzug gebracht werden.
5.4 Die Verner & Friends sendet das Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück, sofern der Kunde die Verner & Friends hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung bzw. vor Plakatierung schriftlich aufgefordert hat. Andernfalls ist die Verner & Friends berechtigt, die Werbemittel drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten
5.5. Der Kunde erhält von jedem Auftrag eine Fotodokumentation. Den Umfang der Fotodokumentation
legt alleine Verner and Friends fest (idR ein Standort/ein Tag). Playlisten oder sonstige Nachweise werden ausdrücklich nicht geliefert.

6 Besonderheiten bei Agentur/Werbemittler
Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, tritt diese ihre Ansprüche gegen den Werbekunden aus dem mit diesem abgeschlossenen Vertrag mit Abschluss des vorliegenden Werbevertrages an die Verner & Friends ab, soweit sie Gegenstand des Werbevertrages sind. Die Verner & Friends nimmt die Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Werbekunden gegenüber offen zu legen, sofern die Agentur/Werbemittlerin mit der ihr obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

7 Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde räumt der Verner & Friends ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites, auf die Laufzeit des Werbevertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.
Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte an den Werbemitteln verfügt, die erforderlich sind, um der Verner & Friends die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu gewähren.
7.2 Der Kunde räumt der Verner & Friends das Recht ein, die gelieferten Werbebeiträge für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über das Out-of-Home Media-Angebot der Verner & Friends unentgeltlich zu nutzen. Die Verner & Friends ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.

8 Rücktritt
Der Kunde kann nur durch schriftliche Erklärung und nur im Falle der Buchung anderer Werbemedien vom Werbevertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung ist der Kunde zur Zahlung in Höhe von 75% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis 60 Kalendertage vor vereinbartem Beginn der Ausstrahlung, ist der Kunde zur Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten vier Wochen vor vereinbarter Ausstrahlung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen. Buchungen von Citylight-Postern können nicht storniert werden.
Im Fall der Buchung von Megalight-und Riesenposter gelten folgende Stornogebühren:
150 Kalendertage vorher = 25 %
90 Kalendertage vorher = 50%
Erfolgt die Rücktrittserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

9 Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise der Telekom bzw. von Verner and Friends.
9.2 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
9.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am vierzehnten nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die Verner & Friends den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab.
9.4 Die Verner & Friends behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die Verner & Friends berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen - auch während der Laufzeit des Vertrages - ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen die Verner & Friends entstehen.
9.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10 Vertragsstörung und Haftung
10.1 Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Ausstrahlung aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich die Verner & Friends anrechnen zu lassen.
Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungszahlen gehen zu Lasten des Kunden.
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10.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn gegenüber der Verner & Friends schriftlich geltend zu machen.
10.4 Die Verner & Friends haftet nicht für die Beschädigung von Werbeträgern durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

11 Vertragslaufzeit
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausstrahlungs- bzw. Aushangzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

12 Sonstige Bedingungen
12.1 Die Verner & Friends ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Verner & Friends haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
12.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verner & Friends auf einen Dritten übertragen.

Verner & Friends, Stand: 2019